AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der con|energy agentur gmbh.

§1 Begriffsbestimmungen und Geltung der AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen der con|energy agentur gmbh (im Folgenden con|energy agentur) und dem Teilnehmer. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der con|energy agentur schriftlich bestätigt werden oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.

§2 Vertrag

Der Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der con|energy agentur kommt durch die schriftliche, rechtsverbindliche Anmeldung des Teilnehmers für eine Weiterbildungsveranstaltung / ein Seminar / ein Webinar und eine im Anschluss durch die con|energy agentur an den Teilnehmer übersandte schriftliche Anmeldebestätigung zustande. Vertragsergänzungen, -änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§3 Leistungen

Die con|energy agentur trägt dafür Sorge, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Weiterbildungsmaßnahme oder des Seminars / Webinars die Leistung auf der Grundlage gebotener fachlicher und didaktischer Qualität beruht.

§4 Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die zu machenden Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Mit Zusendung der Anmeldungsbestätigung durch die con|energy agentur wird auch die Rechnungsstellung zum ersten Durchführungstermin der Weiterbildung bzw. des Seminars / Webinars veranlasst. Das Entgelt für die Weiterbildung ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Eine monatliche oder andere Ratenzahlung ist möglich. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Sollten offene Forderungen auch nach Zahlungserinnerung durch die con|energy agentur nicht durch den Rechnungsempfänger in dem dafür vorgesehenen Zeitraum beglichen werden, behält sich die con|energy agentur vor, den betreffenden Teilnehmer / die Teilnehmerin aus der Weiterbildung / dem Seminar / dem Webinar auszuschließen.

§5 Rücktritt, Kündigung

Rücktritt bzw. Kündigung der Weiterbildungsmaßnahmen und Fachseminare / Webinare haben grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Der Rücktritt des Teilnehmers von der Weiterbildungsmaßnahme bzw. vom Fachseminar / Webinar ist kostenfrei, wenn er bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingeht.

Für Weiterbildungsmaßnahmen gilt weiterhin: Bei Kündigung nach Verstreichen dieser Frist, und noch vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, werden 50 % der gesamten Teilnahmegebühr fällig. Bei Kündigung nach Beginn der Weiterbildungsmaßnahme werden 70 % der gesamten Teilnahmegebühr fällig. Bei Kündigung nach Verstreichen der Hälfte der Laufzeit der Weiterbildungsmaßnahme werden 100 % der gesamten Teilnahmegebühr fällig.

Für Fachseminare / Webinare gilt: Bei Kündigung bis 14 Tage vor dem erstem Seminartag / Webinartag werden 50% der gesamten Teilnahmegebühr fällig. Nach Verstreichen dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

Bei Kündigung ist die Entsendung einer Ersatzperson zulässig, sofern diese die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildungsmaßnahme erfüllt.

Die con|energy agentur kann vor Beginn der Weiterbildung von einer Durchführung absehen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (oder aus wichtigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen wie Krankheit oder höherer Gewalt). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wenn die con|energy agentur eine Veranstaltung absagen muss, benachrichtigt sie Sie spätestens 8 Werktage vor ursprünglich geplantem Beginn der Veranstaltung. Stornierungsgebühren entstehen hierbei nicht. Kosten, die dem Teilnehmer durch den Ausfall entstehen, können nicht übernommen werden.

§6 Schulungsunterlagen

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten gebührt allein der con|energy agentur, Vervielfältigung oder Auszüge daraus bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der con|energy agentur. Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist nicht zulässig, weiteren Personen die Nutzung zu ermöglichen. Ton- und Videoaufnahmen durch den Teilnehmer während der Weiterbildung sind nicht gestattet. Sämtliche Lernmittel, die nicht von der con|energy agentur zur Verfügung gestellt werden, sind von dem Teilnehmer selbst auf eigene Kosten zu beschaffen.

§7 Lehrgangsdurchführung / Seminardurchführung

Das Einsatzgebiet der Dozenten und die Dozenten selbst können unter Wahrung des Gesamtcharakters der jeweiligen Veranstaltung geändert werden. Über die jeweiligen Trainingsmethoden und der einzusetzenden Technik entscheidet der Dozent/ Trainer unter Berücksichtigung von Thema und Charakter der Veranstaltung. In Ausnahmefällen können sich Termine und Veranstaltungsorte ändern. Grundsätzlich umfassen die Unterrichtseinheiten der Weiterbildungsmaßnahme neben dem Präsenzunterricht auch Selbstlernphasen, die in Eigenarbeit zu erbringen sind.  

§8 Haftung

Die con|energy agentur bereitet gewissenhaft auf zu absolvierende Prüfungen vor. Sie übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass der/die Teilnehmer/Teilnehmerin die Prüfungen besteht. Ein Schadensersatzanspruch bei Nichtbestehen einer Prüfung oder Nichterreichung einer Prüfungsnote ist deshalb ausgeschlossen. Ebenso ist die con|energy agentur in diesem Fall nicht verpflichtet, ergänzende prüfungsvorbereitende Maßnahmen einzuleiten, oder Kosten zu erstatten.

Die con|energy agentur haftet nicht für eingebrachte Sachen oder Güter des Teilnehmers (Wertsachen, Garderobe, Bücher, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§9 Teilnahmebescheinigung

Die Teilnehmer von Seminaren / Webinaren erhalten nach der Durchführung einen unbenoteten Teilnahmenachweis.

Die Teilnehmer der Weiterbildungen erhalten nach Weiterbildungs-Durchführung einen benoteten Teilnahmenachweis. Sollten einzelne Prüfungsleistungen nicht erbracht werden oder die Teilnahme am Präsenzunterricht zu gering ausfallen, behält sich die con|energy agentur vor, in den betreffenden Unterrichtsdisziplinen keine Benotung vorzunehmen und dies auch auf dem Teilnahmenachweis kenntlich zu machen.

Seminar- und Weiterbildungsteilnehmer erhalten in jedem Fall erst dann einen Teilnahmenachweis, wenn sämtliche Teilnahmegebühren vollständig beglichen worden sind.  

§10 Datenerfassung

Während der Dauer der Weiterbildung werden die Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Nach Beendigung der Weiterbildung werden diese nur auf Wunsch des Teilnehmers gelöscht.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen.

§12 Mitwirkung Dritter

con|energy agentur ist berechtigt, zur Ausführung der Weiterbildungsmaßnahme Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

§13 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Newsletter

Melden Sie sich zum offiziellen con|energy akademie Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig die neusten Meldungen zu Seminaren und Weiterbildungen!