Allgemeine Geschäftsbedingungen der con|energy akademie.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen der con|energy akademie und dem Teilnehmer. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der con|energy akademie schriftlich bestätigt werden oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
Der Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der con|energy akademie kommt durch die schriftliche, rechtsverbindliche Anmeldung des Teilnehmers für eine Weiterbildungsveranstaltung oder für ein Seminar der con|energy akademie zustande. Vertragsergänzungen, -änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Die con|energy akademie trägt dafür Sorge, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Weiterbildungsmaßnahme oder des Seminars die Leistung auf der Grundlage gebotener fachlicher und didaktischer Qualität beruht.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die zu machenden Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Mit Zusendung der Bestätigung durch die con|energy akademie erfolgt auch die Zusendung der Rechnung. Das Entgelt für die Weiterbildung ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, eine monatliche oder andere Ratenzahlung ist möglich, Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Der Rücktritt des Teilnehmers von der Weiterbildungsmaßnahme ist kostenfrei, wenn er bis spätestens 30 Tage vor Beginn schriftlich eingeht. Bei nicht rechtzeitigem Absagen werden 50% der Gesamtgebühren fällig, bei Absage innerhalb der letzen drei Werktage vor Beginn oder Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Entsendung einer Ersatzperson ist zulässig (sofern die Ersatzperson die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllt). Die con|energy akademie kann vor Beginn der Weiterbildung von einer Durchführung absehen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (oder aus wichtigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen wie Krankheit oder höhere Gewalt). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte der Teilnehmer während der Weiterbildungsmaßnahme kündigen, bedarf diese einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende und muss schriftlich erfolgen. Die bis zum Endzeitpunkt der Kündigungsfrist angefallenen Lehrgangsgebühren werden sofort fällig. Wenn die con|energy akademie eine Veranstaltung absagen muss, benachrichtigt sie Sie spätestens 10 Werktage vor Seminarbeginn. Stornierungsgebühren entstehen hierbei nicht. Kosten, die dem Teilnehmer durch den Ausfall entstehen, können nicht übernommen werden.
Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten gebührt allein der con|energy akademie, Vervielfältigung oder Auszüge daraus bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der con|energy akademie. Ton- und Videoaufnahmen durch den Teilnehmer während der Weiterbildung sind nicht gestattet. Sämtliche Lernmittel, die nicht von der con|energy akademie zur Verfügung gestellt werden, sind von dem Teilnehmer selbst auf eigene Kosten zu beschaffen.
Das Einsatzgebiet der Dozenten und die Dozenten selbst können unter Wahrung des Gesamtcharakters der jeweiligen Veranstaltung geändert werden. Über die jeweiligen Trainingsmethoden und der einzusetzenden Technik entscheidet der Dozent/ Trainer unter Berücksichtigung von Thema und Charakter der Veranstaltung. In Ausnahmefällen können sich Termine und Veranstaltungsorte ändern.
Die con|energy akademie übernimmt keine Haftung für einen mit der Weiterbildung beabsichtigten Erfolg. Die con|energy akademie haftet nicht für eingebrachte Sachen oder Güter des Teilnehmers (Wertsachen, Garderobe, Bücher, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
Dem Teilnehmer wird nach Bestehen der Prüfung ein Zertifikat über das Bestehen der Prüfung durch die con|energy akademie ausgestellt. Des weiteren erfolgt je nach Lehrgang eine Zertifizierung durch die prüfende IHK.
Während der Dauer der Weiterbildung werden die Daten des Teilnehmer unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Nach Beendigung der Weiterbildung werden diese nur auf Wunsch des Teilnehmers gelöscht.
Gerichtsstand ist Essen.
con|energy akademie ist berechtigt, zur Ausführung der Weiterbildungsmaßnahme Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.