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Zum Prüfungsteil "handlungsfeld-übergreifende Qualifikationen" (allgemeine wirtschaftliche Themen) wird zugelassen, wer
Zum Prüfungsteil "handlungsfeld-spezifische Qualifikationen" (energiewirtschaftsspezifische Themen) wird zugelassen, wer
insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis ohne abgeschlossene Berufsausbildung nachweist.
Es gilt die am Tage der Prüfung gültige Gebührenordnung der IHK. Der Vertragsschluss bezüglich der IHK-Prüfung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der zuständigen IHK.