Zulassung

Rückrufservice

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir rufen Sie gern zurück.

Rückrufservice nutzen

Kontakt

Kontaktieren Sie unser Team:

Tel:

+49 201 1022-232

Fax:

+49 201 1022-222

Anfrage per E-Mail

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil "handlungsfeld-übergreifende Qualifikationen" (allgemeine wirtschaftliche Themen) wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis von mindesten sechs Monaten oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Zum Prüfungsteil "handlungsfeld-spezifische Qualifikationen" (energiewirtschaftsspezifische Themen) wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Industriekaufmann/-frau, Bürokaufmann/-frau, Informatikkaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Systemkaufmann/-frau, Fachinformatiker/in oder Systemelektroniker/in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis innerhalb der Energie wirtschaft oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem der nicht o.a. Berufe und eine zweijährige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung oder

insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis ohne abgeschlossene Berufsausbildung nachweist.

Prüfungsgebühr der IHK

Es gilt die am Tage der Prüfung gültige Gebührenordnung der IHK. Der Vertragsschluss bezüglich der IHK-Prüfung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der zuständigen IHK.