Allgemeine Geschäftsbedingungen der con|energy akademie.
§1 Begriffsbestimmungen und Geltung der AGB
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen der con|energy akademie und dem Teilnehmer. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der con|energy akademie schriftlich bestätigt werden oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
§2 Vertrag
Der Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der con|energy akademie kommt durch die schriftliche, rechtsverbindliche Anmeldung des Teilnehmers für eine Weiterbildungsveranstaltung oder für ein Seminar der con|energy akademie zustande. Vertragsergänzungen, -änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§3 Leistungen
Die con|energy akademie trägt dafür Sorge, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Weiterbildungsmaßnahme oder des Seminars die Leistung auf der Grundlage gebotener fachlicher und didaktischer Qualität beruht.
§4 Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die zu machenden Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Mit Zusendung der Bestätigung durch die con|energy akademie erfolgt auch die Zusendung der Rechnung. Das Entgelt für die Weiterbildung ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, eine monatliche oder andere Ratenzahlung ist möglich, Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
§5 Rücktritt, Kündigung
Rücktritt bzw. Kündigung der Weiterbildungsmaßnahme haben grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Der Rücktritt des Teilnehmers von der Weiterbildungsmaßnahme ist kostenfrei, wenn er bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingeht. Bei Kündigung nach Verstreichen dieser Frist, und noch vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, werden 50 % der gesamten Teilnahmegebühr fällig. Bei Kündigung nach Beginn der Weiterbildungsmaßnahme werden 70 % der gesamten Teilnahmegebühr fällig. Bei Kündigung nach Verstreichen der Hälfte der Laufzeit der Weiterbildungsmaßnahme werden 100 % der gesamten Teilnahmegebühr fällig. Bei Kündigung ist die Entsendung einer Ersatzperson zulässig, sofern diese die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildungsmaßnahme erfüllt.
Die con|energy akademie kann vor Beginn der Weiterbildung von einer Durchführung absehen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (oder aus wichtigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen wie Krankheit oder höherer Gewalt). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wenn die con|energy akademie eine Veranstaltung absagen muss, benachrichtigt sie Sie spätestens 8 Werktage vor ursprünglich geplantem Beginn der Veranstaltung. Stornierungsgebühren entstehen hierbei nicht. Kosten, die dem Teilnehmer durch den Ausfall entstehen, können nicht übernommen werden.
§6 Schulungsunterlagen
Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten gebührt allein der con|energy akademie, Vervielfältigung oder Auszüge daraus bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der con|energy akademie. Ton- und Videoaufnahmen durch den Teilnehmer während der Weiterbildung sind nicht gestattet. Sämtliche Lernmittel, die nicht von der con|energy akademie zur Verfügung gestellt werden, sind von dem Teilnehmer selbst auf eigene Kosten zu beschaffen.
§7 Lehrgangsdurchführung / Seminardurchführung
Das Einsatzgebiet der Dozenten und die Dozenten selbst können unter Wahrung des Gesamtcharakters der jeweiligen Veranstaltung geändert werden. Über die jeweiligen Trainingsmethoden und der einzusetzenden Technik entscheidet der Dozent/ Trainer unter Berücksichtigung von Thema und Charakter der Veranstaltung. In Ausnahmefällen können sich Termine und Veranstaltungsorte ändern.
Grundsätzlich umfassen die Unterrichtseinheiten der Weiterbildungsmaßnahme neben dem Präsenzunterricht auch Selbstlernphasen, die in Eigenarbeit zu erbringen sind.
§8 Haftung
Die con|energy akademie bereitet gewissenhaft auf zu absolvierende Prüfungen vor. Sie übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass der/die Teilnehmer/Teilnehmerin die Prüfungen besteht. Ein Schadensersatzanspruch bei Nichtbestehen einer Prüfung oder Nichterreichung einer Prüfungsnote ist deshalb ausgeschlossen. Ebenso ist die con|energy akademie in diesem Fall nicht verpflichtet, ergänzende prüfungsvorbereitende Maßnahmen einzuleiten, oder Kosten zu erstatten.
Die con|energy akademie haftet nicht für eingebrachte Sachen oder Güter des Teilnehmers (Wertsachen, Garderobe, Bücher, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
§9 Teilnahmebescheinigung
Dem Teilnehmer wird nach Bestehen der Prüfung ein Zertifikat über das Bestehen der Prüfung durch die con|energy akademie ausgestellt. Des weiteren erfolgt je nach Lehrgang eine Zertifizierung durch die prüfende IHK.
§10 Datenerfassung
Während der Dauer der Weiterbildung werden die Daten des Teilnehmer unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Nach Beendigung der Weiterbildung werden diese nur auf Wunsch des Teilnehmers gelöscht.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Essen.
§12 Mitwirkung Dritter
con|energy akademie ist berechtigt, zur Ausführung der Weiterbildungsmaßnahme Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
§13 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

